ARGUMENTE
Flächenverbrauch
Die Tunnellösung ist 1,2 km kürzer und beansprucht damit mindestens 10 ha weniger Flächenverbrauch.
Ökologie, Landschaftsschutz
Der als schutzwürdig eingestufte Biotopkomplex im Gewann Reutenen (von Laufen kommend südlich der Eisenbahnlinie) bleibt unberührt (Braunkehlchen, Kreuzotter).
Es erfolgt kein Eingriff in die ökologisch hochwertigen, kleinstrukturierten Hänge im Gewann Bühl und im Gebiet westlich der Kreisstrasse nach Meßstetten (K7151) (hohe Artenvielfalt).
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen westlich der K 7151 bleiben fast vollständig erhalten.
Es erfolgt keine Verlärmung bisher unberührter Flächen.
Die Tunnellösung erfordert keine tiefen Geländeeinschnitte und birgt damit keine Gefahr von Grundwasserverschmutzungen.
Im Gewann Bühl bleiben Flächen mit hohem Wasserrückhaltevermögen (Retention) erhalten (Hochwasserschutz).
Bei der Tunnellösung entsteht keine Erosionsgefahr durch die bis zu 18 m tiefe Einschnitte in rutschgefährdete Weißjura-Hangschuttdecken.
Die Verschandelung des Landschaftsbildes im Meßstetter Tal durch ein 30 m hohes und 300 m langes Viadukt unterbleibt.
Städtebau
Mit der Tunnellösung bleibt die gesamte Fläche des geplanten Wohngebietes „Rißlinger“ erhalten.
Mit einer Galerie am westlichen Tunneleingang werden Beeinträchtigung des geplanten Wohngebietes Rißlinger durch Lärm und Schadstoffemissionen vermieden.
Das bestehende Wegenetz westlich der K 7151 nach Meßstetten bleibt erhalten.
Die wichtigen Naherholungsgebiete im Bereich Bühl (Skilift) und Hossinger Weg bleiben vollständig erhalten.
Durch den naturnah gestalteten Lärmschutzwall (flache Böschung gegen die Ortslage) im Verlauf der Tunnellösung auf dem Talhang östlich der K 7151 erfolgt der Schutz der gesamten Ortslage vor Lärm- und Schadstoffeinträgen.
Mit der Tunnellösung erfolgt keine Zerschneidung des geplanten Gewerbegebiets (GE) Hirnau, da die Trassenführung am südlichen Rand des GE erfolgt.
Der Anschluss des GE Hirnau im Bereich des Stettbachtales bringt geringeren Verlust an Flächen für die Verkehrsanbindung des GE.
Straßenbau, Kunstbauwerke
Für die Tunnellösung ist keine Abfuhr von überschüssigen Erdmassen erforderlich, da der Einbau in den Lärmschutzwall erfolgt (Abtrag rd. 100.000 m3 + 70.000 m3 Tunnelaufbruch).
Die Amtstrasse erfordert 600.000 m3 Erdabtrag. Trotz 200.000 m3 Erdauftrag verbleibt ein Erdmassenüberschuss von 400.000 m3, der abgefahren werden muss (rd. 35.000 Lkw-Ladungen).
Für die Tunnellösung ist nur ein Geländeeinschnitt mit 10 m Tiefe am westlichen Rand der Fläche Hirnau erforderlich. Die Amtstrasse erfordert mehrere Geländeeinschnitte bis zu 18 m Tiefe.
Die Tunnellösung birgt ein geringeres Risiko von Straßenschäden aufgrund des rutschungsgefährdeten Untergrunds.
Die Amtstrasse unterschreitet auf dem geplanten Viadukt den Mindestradius nach den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen – 2012 (Unfallgefahr).
Die Tunnellösung quert die Bahnlinie rechtwinklig. Damit wird ein langes, technisch schwieriges und teures Kreuzungsbauwerk wie bei der Amtstrasse vermieden.
Für die Tunnellösung ist kein Viadukt auf erdbebengefährdetem Untergrund erforderlich.
Knotenpunkte
Die Tunnellösung sieht den Anschluss Lautlingen West, also Anschluss der K 7151 und Anschluss GE kreuzungsfrei und mit klarer Verkehrsführung vor. Fahrbeziehungen sind in alle Richtungen vorhanden. Es bestehen so direkte Anbindungen der Gewerbegebiete Eschach und Auf Steingen an die Umgehungsstraße.
Es entsteht kein zusätzlicher Verbrauch bisher unberührter Flächen für diesen Anschluss Lautlingen West und den Anschluss der K 7151.
Akzeptanz, Genehmigungsfähigkeit
Es besteht eine hohe Akzeptanz der Planung für die Tunnellösung der Bevölkerung, da ein weitgehender Erhalt von Natur und Landschaft durch die Trassenführung gegeben ist.
Da keine Beeinträchtigungen der Wohnbebauung durch Lärm und Schadstoffe auf der gesamten Baustrecke der Tunnellösung bestehen, sind deutlich weniger Einwendungen und Klagen zu erwarten, als bei der Amtstrasse.