Für Lautlingen -

Gemeinsam für die beste Lösung

Das Planfeststellungsverfahren

  • Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

         - Dauer: mehrere Monate


  • Öffentliche Auslegung der Planunterlagen (ortsübliche Bekanntmachung)

          - Dauer: 4 Wochen


  • Einwendungen sind bis zu 2 Wochen nach Auslegung der Planunterlagen möglich


  • Prüfung der Einwendungen durch die Straßenbauverwaltung und die Planfeststellungsbehörde

         - evtl. ergänzende Untersuchungen, Gutachten


  • Erörterungstermin (ortsübliche Bekanntmachung)

         - Erörterung aller Einwendungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange


  • Planfeststellungsbeschluss (ortsübliche Bekanntmachung)


  • Klagen innerhalb eines Monats möglich; Begründung innerhalb weiterer 6 Wochen