Das Planfeststellungsverfahren
- Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
- Dauer: mehrere Monate
- Öffentliche Auslegung der Planunterlagen (ortsübliche Bekanntmachung)
- Dauer: 4 Wochen
- Einwendungen sind bis zu 2 Wochen nach Auslegung der Planunterlagen möglich
- Prüfung der Einwendungen durch die Straßenbauverwaltung und die Planfeststellungsbehörde
- evtl. ergänzende Untersuchungen, Gutachten
- Erörterungstermin (ortsübliche Bekanntmachung)
- Erörterung aller Einwendungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
- Planfeststellungsbeschluss (ortsübliche Bekanntmachung)
- Klagen innerhalb eines Monats möglich; Begründung innerhalb weiterer 6 Wochen