ERLÄUTERUNG DER AKTUELLEN SITUATION
Schon am Anfang der Diskussion um eine Lautlinger Ortsumfahrung stand auch ein Gewerbegebiet im Lautlinger Gewann Hirnau zur Debatte. Nachdem sich die Planungen um die Ortsumfahrung, warum auch immer, seitens des Regierungspräsidiums Tübingen immer länger hinziehen, hat die Stadtverwaltung Albstadt ihre Planungen für das Gewerbegebiet vorangetrieben. Im Rahmen der „Frühzeitigen Beteiligung“ wurde jetzt ein Bebauungsplan vorgelegt, der vom 02.03.2020 bis 03.04.2020 auf dem Lautlinger Ortsamt, dem Tailfinger Rathaus und unter https://www.albstadt.de/Öffentlichkeitsbeteiligung mit allen zugehörigen Unterlagen eingesehen werden kann. Die Bürger sind ausdrücklich aufgefordert, schriftliche oder mündliche Stellungnahmen abzugeben.
Mit dem Gewerbegebiet sollen -30- Hektar fruchtbares Ackerland überbaut werden. Neben dieser, in der heutigen Zeit, zumindest fragwürdigen Dimension, würde mit der im Bebauungsplan enthalten Trassenplanung, die bisher vorliegende Trasse des Regierungspräsidiums Tübingen (Amtstrasse) festgeschrieben. Festzuhalten ist, dass diese Trasse weder endgültig geplant ist, noch das Planfeststellungsverfahren, bereits mehrfach verschoben, eröffnet wurde. Damit würde die von unserer Bürgerinitiative unterstützte, umweltschonende Variante der Ortsumfahrung endgültig verhindert. Dieses „Schaffen von Tatsachen“ wollen wir verhindern. Wir sind überzeugt. dass nach der vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg 2018 zugesagten Prüfung der Variante unserer Bürgerinitiative im Planfeststellungsverfahren, die Amtstrasse nicht planfestgestellt werden wird.
Falls Sie auch unserer Ansicht sind, schreiben Sie bitte eine entsprechende Stellungnahme an die Stadtverwaltung Albstadt und helfen Sie mit, der besseren Lösung zum Erfolg zu verhelfen.