MUSTERSTELLUNGNAHME BEBAUUNGSPLAN HIRNAU
Absender mit Adresse
An
Stadtverwaltung Albstadt
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Stellungnahme zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Hirnau, Albstadt-Lautlingen
Die im vorliegenden Entwurf für die Umgehungsstraße vorgesehene Trasse entspricht den gegenwärtig bekannten Planungen des Regierungspräsidiums Tübingen zur Lautlinger Ortsumfahrung. Diese Planungen sind zum jetzigen Zeitpunkt weder abgeschlossen noch planfestgestellt. Darüber hinaus würde mit diesem Bebauungsplan eine vorliegende wesentlich umweltschonendere Trassenvariante (Ing.-Büro Alfred Müller) unmöglich gemacht. Aus diesem Grund lehne ich diesen Bebauungsplan ab.
Mein zweiter Ablehnungsgrund ist die Tatsache, dass keine Notwendigkeit besteht, das Gewerbegebiet sofort in einem Zug mit den gesamten dreißig Hektar zu erschließen. Der vorliegende alternative Planentwurf (Ing.-Büro Alfred Müller) zeigt, dass zum einen, im Gewann Bildstock und im Gewann Totland große mögliche Gewerbeflächen zur Verfügung stünden und zum anderen zu einem späteren Zeitpunkt, wenn tatsächlich Bedarf bestünde, eine weitere Erschließung möglich wäre.
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Unterschrift
WEITERE MÖGLICHE ASPEKTE FÜR EINE STELLUNGNAHME:
- Ökologische Aspekte (Artensterben, Flächenversiegelung, Klimawandel …)
- Größe des Gewerbegebiets (30ha entsprechen 40 Fußballfeldern)
- Gefahr von Überschwemmungen
- Widerstand von Grundstückseigentümern
Beispiele die uns bereits zugesandt wurden finden Sie hier.